Sportfischerschulung
Lehrgang zur staatlichen Fischerprüfung des Landes Baden-Württemberg durch die Anglerfreunde Urbach e.V.
Pflichtvorbereitungslehrgang und Prüfung
Die staatliche Fischerprüfung (schriftliche Prüfung) wird vom Landesfischereiverband abgenommen. Dabei sind 60 Fragen aus den nachfolgend genannten Sachgebieten schriftlich zu beantworten. Bestanden hat, wer 45 Fragen richtig beantwortet hat, dabei müssen mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Sachgebieten richtig sein.
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen Ausbilder des Fischereiverbandes die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein. Die Kursteilnahme ist nach dem Fischereigesetz Pflicht und Zulassungsbedingung zur Prüfung beim Landratsamt.
Rahmenlehrplan für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung:
- Allgemeine Fischkunde, mindestens 4 Std.
Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische. - Spezielle Fischkunde, mindestens 4 Std.
Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln. - Gewässerökologie und Fischhege mindestens 8 Std.
Wasser -Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen - Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten. - Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen
Theoretische Ausbildung mindestens 3 Std.
Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch mindestens 4 Std.
Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten mindestens 2 Std. - Gesetzeskunde mindestens 5 Std.
Für die Fischerei wichtige Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsgrundlagen (Fischerei-, Wasser- und Naturschutz-, Tierschutz-, Tierseuchenrechtliche Bestimmungen u.a.)
Mindestpflichtstunden insgesamt 30 Std.
Lehrgangsgebühren:
| Erwachsene | 115,00 € |
| Jugendliche | 90,00 € |
| Prüfungsgebühren | 25,00 € |
